Dienstag, 24. April 2018

Mein Textvorschlag für die Datenschützer

Ich hänge an meine Mails folgenden Datenschutzgesetzabsicherungsschimmeltext  an:



So - natürlich reagiere ich auf das Konzerne-Bevorzugungs-Gesetz äääh ... Datenschutzgesetz. Es geht um Mörder-hohe-Strafen!
Achtung! Mitteilung gemäß Bundesgesetz über den Schutz personenbezogener Daten.
Gemäß § 24 (1) informiere ich Dich/Sie über die Ermittlung und Verwurschtung äääh ... Verarbeitung Deiner Daten:
Vorab: Können wir für diesen Text per Du sein? Sozusagen ein "Datenschutz - Du"? Wenn nicht, lies bitte nicht weiter und informiere mich, dass ich Dir die Version mit „per Sie“ schicke.
1. Solltest Du mich anrufen: Ich werde Deine Nummer entweder auf einen Zettel aufschreiben, aber wahrscheinlich ohne Namen (den habe ich bisher auch vergessen: ich finde immer wieder Zetteln und frage mich, wem seine Nummer das wohl sein könnte). Wenn ich Glück habe, stehen Dein Name + Nummer auf einem Zettel.
2. Manchmal speichere ich Deine Nummer am Handy nachdem ich auflege, mit einem Deiner Namen (Vor- oder Zuname, das ist zufällig, manchmal beides). Speichermedium ist mein Handy, zur Zeit ein Sony, Programm ist Android.
Wichtig gemäß § 24 Absatz 1: Der Zweck dieser Maßnahmen ist, die Nummer parat zu haben, ohne sie mir im Hirn merken zu müssen, weil dazu bin ich zu alt. Mit 60 ist das glaubwürdig. Deswegen schreib ich mirs auf oder speichere sie am Handy. Klingt verständlich, oder?
3. Wenn (da) Du mir eine Mail schickst: Die speichere ich nicht aktiv, weil nämlich wenn ich meinen PC öffne ist die Mail schon da. Mein PC macht das aus Eigeninitiative, aber sicherheitshalber informiere ich Dich (an seiner Stelle) darüber. Wenn Deine Adresse in der Mail steht, dann ist sie mitgespeichert (eigentlich eh klar, aber ich sags Dir, sicher ist sicher … die hohen Strafen … du verstehst …) Medium: Dell Computer, Programm: Outlook. Ah, ja, auch Dropbox, weil dort ist alles gespiegelt, außer dem Handy. Wobei … sagen wir sicherheitshalber, möglicherweise auch das Handy, wer weiß.
Deine Daten liegen wahrscheinlich auch auf den Servern der NSA und anderen Geheimdiensten, aber ohne meinen Auftrag.
3.a. Und wenn Du auf einem Bild von mir drauf bist, ists am Fotoapparat verspeichert (Medium: Speicherkarte). Ich speichere das dann oft auf den PC. Medium: PC. Programm: Explorer.
4. Meinen Namen und meine Adresse muss ich Dir mitteilen. Beides siehst Du in der Signatur. Ich muss das Dir nämlich mitteilen. Wahrscheinlich, weil die meisten sonst nicht draufkämen von wem die Signatur ist.
5. Du hast natürlich Widerspruchsrecht, also, wenn du nicht willst, dass ich Deinen Namen am Handy oder irgendwas sonst speichere (warum hast du mich dann überhaupt angerufen???). Aber wurscht, schick eine einfach Mail an mich. Formlos, a la „Ich widerspreche“, oder „heast, lösch mich“. Ich ruf Dich aber dann nimmer an. Weil ich lösch Dich sofort. Zettel kommen bei mir eh ins Altpapier.
6. Ausdrücklich mache ich Dich aufmerksam, dass Deine Daten möglicherweise in einem Datenverbundsystem verarbeitet werden. Ich sag das Dir – sicher ist sicher – weil ich nicht weiß, was das ist, aber da Unkenntnis nicht vor Strafe schützt (und diese sind dramatisch), sag ichs Dir sicherheitshalber. Übrigens glaube ich, dass das Ganze eh wurscht ist, wie die ganze Verordnung. Aber wir sind noch nicht fertig:
7. Gemäß Absatz (2a) gebe ich bekannt, dass wahrscheinlich die NSA und andere Geheimdienste mitlesen, sowie Google und andere Datenabgreifer. Ich vermute, (weil das durch Whistleblowerinformationen nahe liegt) dass alle, auch meine, somit Deine Daten systematisch und schwerwiegend unrechtmäßig verwendet werden, auch vom Staat selbst (Stichwort Staatstrojaner, vielleicht hab ich ihn mir beim ungeschützten Verkehr mit einer Behördin eingefangen) und allen Staatsbürgern und somit auch Dir Schaden droht, weswegen ich Dich darüber unverzüglich hiermit informiere.
8. Ich unterliege der Auskunftspflicht, der ich gerne nachkomme: Das geht so: Wenn Du gemäß § 26 (1) wissen willst, ob ich Deine Nummer am Handy verspeichert habe, frag mich einfach. Dann sage ich es Dir innerhalb von 8 Wochen (=gesetzliche Frist vorgeschrieben). Dazu muss ich Deine Nummer aber jetzt mit Namen aufschreiben (weil wenn ich sie am Handy verspeichere weiß ich nicht mehr, ob ichs vorher verspeichert habe. Logisch, oder?). Diese Auskunft kostet übrigens nix.
Ich kann übrigens auch mein Handy verlieren. Dann wissen alle, wer Du bist - möglicherweise. Habs zwar verschlüsselt, aber das kann sicher wer cracken und alle Daten ins Netz stellen. Man weiß nie.
Ich habe auch bei UPC veranlasst, dass sie alle Emails on Dir speichern. Also, nicht wirklich, aber schon, also: Konkludent habe ich das gemacht, als ich meinen Account dort eröffnet habe. Und das geht so: Ich habe nämlich einen Vertrag mit UPC (dort liegt mein Emailserver, und ich denke, die speichern das). Das liegt auf denen ihrem Server, und dort sind möglicherweise schlimme Finger (die sind immer und überall), die die Daten abgreifen, möglicherweise ist das auch ein Geschäftsmodell so wie bei Facebook oder Google. Alles ist möglich. Und die Daten sind auf meinem PC (Dell Computer) auf Outlook gespeichert. Da lesen wiederum die NSA und andere Geheimdienste mit. Manchmal meine Kinder, wenn sie mich besuchen und neben mir sitzen und beim Plaudern zufällig auf den PC schauen. Die Kinder sind aber schon erwachsen. Das ist eine unerhebliche Information, wie eigentlich eh alles, aber gesetz ist Gesetz. Je mehr ich Dich warne, desto sicherer.
So – ich hoffe, ich habe alles abgedeckt. Interessiert hätte mich noch, wer sich diese Verordnung ausgedacht hat. Er hat jedenfalls ein Interesse, die Kleinen zu benachteiligen gegenüber den Großen.
Ich bin froh, dass ich keine Angestellten mehr habe. Sonst würde es sehr teuer werden. Spätestens jetzt würde ich drauf pfeifen und meine Firma liquidieren, weil ich mich nicht ver… na das schreibe ich jetzt nicht.
Möglicherweise habe ich alles falsch verstanden, aber das Gesetz ist nun einmal völlig unverständlich. Aber das ist auch wichtig, weil Anwälte, Abmahnungsanwälte und Beratungsfirmen müssen auch irgendwie an ihre Jobs kommen. Und dafür ist wichtig, dass Staatsbürger das Gesetz NICHT verstehen. Verstehst?
Aber nicht mit mir. Ich habe den obigen Text selbst formuliert, daher klingt er vielleicht unprofessioneller als ein Juristendeutsch.
So – bitte bestätige mir schriftlich, dass Du einverstanden bist, dass ich Deine personenbezogenen Daten abgreife, weil sonst muss ich alles von Dir umgehend löschen.

Die neue Datenschutzverordnung - soll ich resignieren?

Bald wird die neue Datenschutzverordnung rauskommen.
Die betrifft nicht nur die Großkonzerne, sondern auch die Kleinen, z.B. mich.
Wobei, die Großkonzerne betrifft es, weil die werden jubeln.

Und die Anwälte.
Vor allem jene charakterlosen Typen, die Abmahnungsanwälte.

Also: Wir haben in Österreich das Datenschutzgesetz:
"Bundesgesetz über den Schutz personenbezogener Daten (Datenschutzgesetz 2000 – DSG 2000)"


Damit man noch verwirrter wird, gibt es dazu dann das 

"Bundesgesetz, mit dem  das Datenschutzgesetz 2000 geändert wird (Datenschutzanpassungsgesetz). "
Insgesamt sind das über 60 Seiten in einer Sprache, die nicht deutsch ist (weil deutsch verstehe ich relativ gut).

Ich habe an eine Behörde, die ich nicht nenne, weil ich sonst den Datenschutz verletze, folgende Mail geschickt:

"Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe die Datenschutzverordnung durchgelesen und möchte mich vergewissern, dass ich da ein paar Sachen richtig verstanden habe:
 
1.      Wenn ein Auftraggeber im Sinne des ABGB mir als Auftragnehmer im Sinne des ABGB einen Auftrag gibt, und ich dessen Daten verarbeite dann bin ich der Auftraggeber im Sinne der Datenschutzverordnung. Ich als Auftragnehmer i.S.d. ABGB werde also zum Auftraggeber i.S. der Datenschutzverordnung und der Auftraggeber i.S.v. ABGB wird vom Auftraggeber (ABGB) zum Betroffenen. Ist das richtig?
2.      Habe ich das richtig verstanden, dass das Speichern der Telefonnummer am Handy mit Namen unter diese Verordnung fällt und ich da auch meldepflichtig bin?
Vielen Dank für Ihre Bemühungen, aber angesichts der Strafen darf ich mir da keinen Fehler leisten.
Walter Siebert"


Schon am nächsten Tag (Super!) erhielt ich folgende Antwort:


Sehr geehrter Herr Siebert!

Zunächst ist festzuhalten, ... dass im Rahmen einer telefonischen oder schriftlichen Anfrage keine rechtlichen Beurteilungen zur Anwendung und Auslegung rechtlicher Bestimmungen bzw. inhaltliche Beratungsleistungen vorgenommen werden können. ...

Unverbindlich jedoch folgende Information:

Zunächst eine kurze Klarstellung:

Der bisherige Auftraggeber wird nach der DSGVO zum Verantwortlichen. Der bisherige Dienstleister wird nach der DSGVO zum Auftragsverarbeiter.
Dies war bisher etwas verwirrend, da der zivilrechtliche Auftragnehmer unter umständen datenschutzrechtlicher Auftraggeber war.
Das nenne ich mal eine Verbesserung!
Zur Frage 1:
Aus datenschutzrechtlicher Sicht kommt es wohl darauf an, was konkret Sie mit diesen Daten des zivilrechtlichen Auftraggebers machen. Wenn Sie "bloß" IT-Dienstleister sind und keinerlei Entscheidungsbefugnis über die Daten haben, sind Sie zivilrechtlicher Auftragnehmer und datenschutzrechtlicher Auftragsverarbeiter. Wenn Sie aber etwa selbstständig über Daten verfügen können und Ihnen Entscheidungsbefugnis zukommt, sind Sie zivilrechtlicher Auftragnehmer, aber datenschutzrechtlicher Verantwortlicher.
Damit ist es klar: Ich bin datenschutzrechtlicher Verantworticher.
Zur Frage 2:

Die Meldepflicht im DVR-Online entfällt mit Geltung der DSGVO ab 25. Mai 2018. Ggf. ist jedoch ein internes Datenverarbeitungsregister zu führen.

Na bitte, alles wird einfacher.